Auf der Verpackung von Lebensmitteln dürfen Anbieter keine Zutaten abbilden, die nicht in dem Produkt enthalten sind – auch nicht, wenn sich das Fehlen aus der Zutatenliste ergibt. So entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht, der wegen eines aromatisierten Früchtetees gegen die Firma Teekanne geklagt hatte. Auch die Stiftung Warentest hat stets ein kritisches Auge auf die Deklaration von Lebensmitteln und bewertet irreführende Kennzeichnung negativ. test.de erklärt das neue Urteil und zeigt, welche Produkte in den Lebensmittel-Tests vergangener Jahre für das Abbilden nicht enthaltener Zutaten abgewertet wurden.
Der Fall Teekanne
Grund für das aktuelle Urteil des EuGH ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Firma Teekanne aus dem Jahr 2011 vor dem Landgericht Düsseldorf. Der Hersteller hatte damals den aromatisierten Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ verkauft, auf dessen Vorderseite der Verpackung neben der Bilderbuchfigur Felix, dem Hasen, auch Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet waren. In der kleingedruckten Zutatenliste auf der Rückseite waren beide aber nicht aufgeführt – das Produkt enthielt weder natürliche Bestandteile von Vanille noch von Himbeeren. Die Aufmachung des Tees sei irreführend und werde auch durch das korrekte Zutatenverzeichnis nicht ausreichend korrigiert, entschied jetzt der EuGH. Wichtige Folge des Urteils: Die Aufmachung eines Lebensmittels darf dem Zutatenverzeichnis nicht widersprechen und selbstverständlich muss drin sein, was beworben wird.
Kennzeichnung darf nicht irreführen
In puncto Deklaration vertritt auch die Stiftung Warentest die Auffassung: Was abgebildet ist, muss auch drin sein. Denn der Kunde orientiert sich vor allem an dem, was er auf der Packung sieht, und trifft danach seine Kaufentscheidung. Ein Lebensmittel darf weder die Gesundheit des Verbrauchers gefährden, noch darf es irreführend gekennzeichnet sein. Die seit Ende 2014 gültige Lebensmittelinformationsverordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf europäischer Ebene. In Artikel 7 Absatz 1 a) heißt es dort:
„Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung.“
So bewertete die Stiftung Warentest
Die Tester der Stiftung Warentester kritisieren regelmäßig Lebensmittel, bei denen die Verpackung mehr verspricht als der Inhalt zu bieten hat. Jüngstes Beispiel: Im Test von Schokoladeneis (test 5/2015) waren auf einem Produkt Schokoladenstückchen auf dem Becher abgebildet. Zusätzlich wurde es als „mit Schokolade“ beworben. Laut Zutatenverzeichnis und Analyse enthielt das Eis aber nur Kakao. Es erhielt deswegen die Note mangelhaft in der Deklaration. Ähnliche Widersprüche fielen im Test Wässer mit Geschmack (test 05/2013) auf: So waren die meisten Produkte mit Abbildungen reifer, appetitlicher Früchte aufgemacht. Doch viele enthielten nur ein individuelles Kunstaroma.
Drauf aber nicht drin: Verbrauchertäuschung
Das entspricht nicht den aktuellen Leitsätzen für Erfrischungsgetränke. „Naturgetreue Abbildungen“, heißt es dort, werden „nur dann verwendet, wenn Fruchtsaft und/oder Fruchtmark enthalten sind.“ Leitsätze sind keine Rechtsvorschrift, sie beschreiben aber den redlichen Handelsbrauch und das, was der Verbraucher erwarten kann. Er erwartet Frucht, wenn sie abgebildet ist. Ist sie drauf, aber nicht drin, ist das Verbrauchertäuschung. Die Produkte kommen durch zugesetztes Aroma auf den Geschmack. Im Test von Vanilleeis (test 06/2009) stießen die Tester auf mehrere Produkte, die zwar Vanilleschoten und/oder -blüten auf der Packung zeigten. Tatsächlich enthielten sie aber synthetisches Vanillin. Die Folgen: mangelhaft für Aroma, Deklaration und im test-Qualitätsurteil. Einen Überblick über Deklarationsverstöße der Lebensmittel-Tests zwischen 2008 und 2010 bietet der Artikel Etikettenschwindel (test 02/2011).
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